Zertifiziert nach § 20 SGB V

ZPP & Krankenkassen

Erstattung verständlich erklärt.

Welche Angebote zertifiziert sind, was du vor Kursbeginn klären solltest und welche Unterlagen du nach erfolgreicher Teilnahme erhältst.

Eine Zertifizierung schafft die Voraussetzung für einen Zuschuss. Sie ist keine pauschale Erstattungszusage.

Was bedeutet ZPP?

Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft Präventionsangebote im Auftrag teilnehmender gesetzlicher Krankenkassen. Der PMR-Starterkurs ist als Präventionskurs nach § 20 SGB V gekennzeichnet.

So gehst du vor

  • Frage deine Krankenkasse vor der Anmeldung nach ihren aktuellen Erstattungsbedingungen.
  • Melde dich für den klar als zertifiziert gekennzeichneten PMR-Starterkurs an.
  • Nimm an mindestens acht der zehn Kurstermine teil. Das entspricht der erforderlichen Teilnahmequote von 80 Prozent.
  • Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du die Teilnahmebescheinigung.
  • Reiche die Bescheinigung zusammen mit dem Zahlungsnachweis bei deiner Krankenkasse ein.

Welche Höhe wird erstattet?

Die Höhe, Häufigkeit und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Tarif. Deshalb nennt Yin & Jantos keine garantierte Prozentzahl oder einen garantierten Betrag. Verbindlich ist ausschließlich die Auskunft deiner Krankenkasse.

Selbstzahler-Angebote

Der Workshop „Regeneration kompakt“ ist bewusst mit „Privatzahlung, keine Krankenkassenerstattung“ gekennzeichnet. Damit bleibt klar erkennbar, welche Angebote zertifiziert sind und welche nicht.

Zertifiziertes Angebot

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